Erbschein, Pflichtteil, Fristen — die rechtlichen Grundlagen für Deutschland, Österreich und die Schweiz im Vergleich.
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Ja. Der Bundesgerichtshof entschied 2018, dass der Vertrag über ein Nutzerkonto nach § 1922 BGB auf die Erben übergeht und diese Zugang zu den gespeicherten Kommunikationsinhalten erhalten — und stellte 2020 klar, dass ein PDF-Ausdruck dafür nicht genügt.
Die Ausschlagung ist nur binnen sechs Wochen möglich und muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt oder öffentlich beglaubigt werden; wer die Frist verstreichen lässt, hat die Erbschaft angenommen. Eine Ausschlagung nur eines Teils — etwa der Schulden, aber nicht der Fotos — ist unwirksam.
Sie dürfen sich informieren, ohne damit anzunehmen — aber nicht handeln: Geld abheben, die Wohnung räumen oder einen Erbschein beantragen gilt als Annahme und beendet die Ausschlagungsfrist. Kennen Sie den Nachlass nicht, sind Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und die Dürftigkeitseinrede die Wege, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen.
Bei mehreren Erben wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen, und über einen einzelnen Gegenstand können die Erben nur gemeinschaftlich verfügen (§§ 2032, 2040 BGB). Allein darf ein Miterbe nur tun, was zur Erhaltung notwendig ist — praktisch entsteht das Problem trotzdem dort, wo einer die Zugangsdaten hat und die anderen nicht.
Ohne Todesfall greift kein Erbrecht: Wer nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht mehr handeln kann, wird nicht von Angehörigen vertreten, sondern braucht einen Bevollmächtigten. Eine Vorsorgevollmacht macht die Bestellung eines Betreuers entbehrlich (§ 1814 BGB) — nützt aber nur, wenn auch die Zugänge dokumentiert sind.
Oft nicht: Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass ein Erbe sein Erbrecht auch in anderer Form als durch einen Erbschein belegen darf, und die entsprechende Klausel der Sparkassen-AGB gegenüber Verbrauchern für unwirksam erklärt. Nur bei konkreten Zweifeln am Erbrecht darf eine Bank auf dem Erbschein bestehen.
Ein Erbschein weist die Erbenstellung gegenüber Banken und Behörden nach und wird beim Nachlassgericht beantragt; laut einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins von 2025 dauert das Verfahren in über 40 Prozent der unstrittigen Fälle länger als sechs Monate, bei Streit häufig über ein Jahr. Österreich und die Schweiz kennen kein Erbschein-Verfahren in dieser Form, sondern den Einantwortungsbeschluss beziehungsweise die Erbbescheinigung.
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