Sterbeurkunde beantragen — wie viele Sie brauchen und wer sie bekommt
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus; der Tod muss ihm spätestens am dritten Werktag danach angezeigt werden. Ehepartner, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge erhalten sie ohne weitere Begründung — alle anderen müssen ein berechtigtes oder rechtliches Interesse darlegen.
Schritt für Schritt
- 1
Den Sterbefall beim Standesamt anzeigen
Der Tod muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG). Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem die Person gestorben ist — nicht das des Wohnortes. In der Praxis übernimmt das meist das Bestattungsunternehmen; bei einem Sterbefall in einer Klinik oder einem Pflegeheim ist die Einrichtung selbst zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.
- 2
Unterlagen zusammenstellen
Das Standesamt benötigt die ärztliche Todesbescheinigung sowie Personenstandsurkunden der verstorbenen Person: Geburtsurkunde und, sofern verheiratet oder verpartnert, die Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde. Bei Geschiedenen oder Verwitweten kommen das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners hinzu. Fehlt eine Urkunde, muss sie zuerst beim jeweiligen Standesamt beschafft werden — das kostet Tage und ist der häufigste Grund für Verzögerungen.
- 3
Ausreichend viele Exemplare bestellen
Bestellen Sie mehr Exemplare, als Sie zu brauchen glauben. Fast jede Stelle behält ihr Exemplar: Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Vermieter, Telefonanbieter, das Nachlassgericht. Eine Nachbestellung ist möglich, kostet aber erneut Gebühr und Zeit — und Zeit ist hier knapp, weil die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen bereits läuft (§ 1944 BGB).
- 4
Prüfen, wer bezugsberechtigt ist
Ehepartner, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person können die Urkunde ohne besondere Begründung verlangen (§ 62 Abs. 1 PStG). Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle sonstigen Personen ein rechtliches Interesse nachweisen. Antragsberechtigt ist außerdem nur, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Wer als Nachlasskontakt eingesetzt, aber nicht verwandt ist, gehört damit in die zweite Gruppe und braucht eine Begründung.
Häufige Fragen
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich wirklich?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, weil sie davon abhängt, wie viele Verträge und Konten bestanden. Als Anhaltspunkt: Rechnen Sie eine Urkunde je Bank, je Versicherung, je Anbieter mit laufendem Vertrag, dazu eine für die Rentenversicherung und eine für das Nachlassgericht. Beim digitalen Nachlass kommt schnell eine zweistellige Zahl an Anbietern zusammen — von denen viele allerdings mit einer Kopie oder einem Scan auskommen. Fragen Sie im Zweifel vorher, welche Form verlangt wird.
Genügt eine Kopie?
Das entscheidet die Stelle, die sie verlangt. Behörden, Gerichte und Banken bestehen in der Regel auf dem Original oder einer amtlich beglaubigten Kopie. Online-Anbieter akzeptieren häufig einen Scan über ihr Nachlassformular. Weil das nicht einheitlich geregelt ist, ist die Frage vorab die günstigere Variante gegenüber einer Nachbestellung.
Was kostet eine Sterbeurkunde?
Die Gebühren setzen die Länder und Kommunen fest und unterscheiden sich deshalb; für weitere Exemplare desselben Antrags ist der Betrag üblicherweise niedriger als für das erste. Eine konkrete Zahl nennen wir hier nicht, weil sie je nach Standesamt nicht stimmen würde — das zuständige Standesamt nennt sie auf Anfrage verbindlich.
Bekomme ich die Urkunde auch als Nachlasskontakt ohne Verwandtschaft?
Nur mit Begründung. § 62 PStG stuft Bezugsberechtigte nach Nähe ab, und wer nicht Ehepartner, Lebenspartner, Vorfahre oder Abkömmling ist, muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse darlegen. Ein Nachweis, dass Sie als Bevollmächtigter oder Erbe eingesetzt sind, hilft dabei. Wer eine vertraute Person außerhalb der Familie einsetzt, sollte das bedenken: Die Urkunde, die für fast jeden weiteren Schritt nötig ist, bekommt diese Person nicht automatisch.
Wofür brauche ich sie beim digitalen Nachlass überhaupt?
Für praktisch jeden Anbieter. Wer ein Konto schließen, ein Abo beenden oder Zugang zu Inhalten erhalten will, muss zuerst den Tod belegen — und dafür verlangen Anbieter die Sterbeurkunde. Für den Zugang zu Kommunikationsinhalten kommt regelmäßig ein Erbnachweis hinzu; die Sterbeurkunde allein reicht dort nicht.
Wenn Sie später selbst vorsorgen möchten, finden Sie hier eine Übersicht .